Häufige Fragen – FAQs

Abholen – Wann und wie?

  • Wir sind eine offene Ganztagsgrundschule (OGS) und betreuen die Kinder regulär von 7.30 bis 13.30 Uhr (vgl. GsVO § 26). Davor und danach übernimmt nach Bedarf bzw. vertraglicher Regelung der SPB.
  • Vormittags: Grundsätzlich können die Kinder nach ihrer letzten Unterrichtsstunde abgeholt werden bzw. nach Hause gehen. Bitte informieren Sie sich vorher über die entsprechenden Unterrichtszeiten.
  • Nachmittags: Informieren Sie sich über das Nachmittagsprogramm der Lerngruppe (Gruppennachmittage, Ausflüge, etc.)
  • Bitte melden Sie beim Abholden das Kind unbedingt beim betreuenden Pädagogen*innenteam ab.
  • Holen Sie Ihr Kind nach Möglichkeit nicht während der Angebote ab. Falls es doch einmal notwendig sein sollte, finden Sie Ihr Kind über die Klammertafel im Keller.
  • Soll Ihr Kind von anderen Personen abgeholt werden, muss eine Vollmacht vorliegen, bei der der Abholende auch um die Vorlage eines Personaldokuments gebeten werden kann. Es ist auch immer sinnvoll, das eigene Kind darüber zu informieren, dass es nicht von Mama oder Papa abgeholt wird.

Was sind Angebote?

  • Der Sozialpädagogische Bereich (SPB) unterbreitet den Kindern an bestimmten Tagen besondere Beschäftigungsangebote, ähnlich wie eine Arbeitsgemeinschaft. In dieser Zeit sind die Kinder nicht in ihrer Lerngruppe.
  • Offene Angebote: das Kind kann jederzeit zu diesem Angebot gehen.
  • Feste Angebote: das Kind entscheidet sich zu Beginn des Schul- oder Halbjahres für ein Angebot, zu dem es dann regelmäßig geht.
  • Übersicht über die Angebote
  • Die Angebote starten im Schuljahr erst nach einer ca. einmonatigen Eingewöhnungsphase für die Gruppen.
  • Zeiten: werden im neuen Schuljahr bekanntgegeben!

Wann kann man die Kinder zur Schule bringen?

  • Ab 7.30 Uhr werden die Kinder auf dem Schulgelände beaufsichtigt. Wer eine frühere Betreuung benötigt, muss einen entsprechenden Vertrag mit der tjfbg abschließen.
  • Ab 7.45 Uhr ist das Schulgebäude geöffnet, die Schüler*innen können und sollen in ihre Klassen gehen.
  • Im Interesse eines ruhigen Starts für Schüler*innen und Pädagog*innen, verabschiedet man sich von den Eltern auf dem Hof oder vor den Türen zu den Fluren. Natürlich können Eltern in der ersten Zeit die Erstklässler*innen auch noch zum Klassenraum bringen.
  • Ab 8.00 Uhr sollen sich keine Eltern mehr auf dem Schulgelände aufhalten.

Wann kann ich mit Pädagog*innen sprechen? – Elterngespräche

  • Eltern haben das Recht, regelmäßig über den Leistungsstand und die soziale Entwicklung ihres Kindes informiert zu werden, unter anderem durch Elterngespräche.
  • Sprechen Sie die Pädagog*innen an und bitten sie um einen Termin. Haben Sie bitte Verständnis, wenn es nicht gleich am nächsten Tag klappt; die Pädagog*innen arbeiten auch vor und nach dem Unterricht, besuchen Teamsitzungen, Konferenzen und Weiterbildungen oder führen andere Elterngespräche.
  • In allen Jahrgangsstufen können Sie auch Termine mit den Fachlehrer*innen vereinbaren.

Welche Fremdsprachen werden unterrichtet?

Bei uns wird Englisch als erste Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 3 unterrichtet.

Können die Schüler*innen in Ruhe Frühstück essen?

  • Die Frühstückspause ist geteilt: von 9.35 bis 9.50 Uhr und von 9.50 bis 10.05 Uhr. Jede Klasse hat ihre festgelegten Zeiten für Frühstücks- und Hofpause.
  • Das Frühstück wird im Klassen- bzw. Teilungsraum eingenommen.

Was tun, wenn Sachen verloren werden? – Fundstücke

  • Der beste Schutz vor Verlust: Name und Lerngruppe auf alles: Kleidung, Hefte, Stifte …
  • Kleidungsstücke werden im Findus (vor den SPB-Räumen) aufbewahrt, aber in regelmäßigen Abständen in die Kleiderspende gegeben.
  • Kleidungsstücke, die beim Sport vergessen werden, werden erst in einer Kiste vor den Umkleideräumen gesammelt und in den Findus gebracht, wenn die Kiste überquillt.
  • Falls gesucht und nicht gefunden: manche Dinge irren erst wochenlang über die Flure, lagern im Schrank der Nachbarklasse usw. Es lohnt sich also, auch nach zwei Monaten nochmal im Findus nachzusehen.
  • Wertgegenstände werden im Sekretariat abgegeben und können dort zu den normalen Öffnungszeiten abgeholt werden.

Wie können wir uns bei Gewaltvorfällen verhalten?

  • In unserer Schule geht es grundsätzlich friedlich zu. Damit es so bleibt, gibt es u. a. die Stopp-Regel, Streitschlichter*innen, Gewaltprävention im Unterricht, einen Kooperationsvertrag mit der Polizei.
  • Im Interesse einer schnellen und erfolgreichen Klärung bitten wir Sie, alle Ihnen bekannt gewordenen Gewaltvorfälle unverzüglich in der Schule bei den Klassenleiter*innen zu melden, dazu gehören auch Fälle von Mobbing und Cybermobbing.

Sind Smartphones im Unterricht erlaubt?

  • Persönliche elektronische Geräte, wie z. B. Smartphones oder MP3-Player, werden in der Schule nicht benutzt. Erst nach Verlassen der Schule dürfen diese wieder genutzt werden.
  • Bei einer Regelverletzung wird das Gerät vom pädagogischen Personal eingezogen. Die/der Schüler*in kann das Gerät am Ende des Schultages im Sekretariat abholen.

Können Eltern im Unterricht hospitieren?

  • Ein Besuch des Unterrichts ist nach Absprache möglich, wenn Sie Ihr Kind im Schulalltag beobachten möchten.
  • Termine werden mit den jeweils unterrichtenden Pädagog*innen abgesprochen und unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien erteilt: z. B. ob in dieser Stunde eine Arbeit oder ein Test geschrieben wird oder ob es die soziale Situation in der Klasse zulässt, etc.

Warum sind Kaugummis eigentlich verboten?

  • Kaugummis werden deshalb aus den Schulen verbannt, weil sie hartnäckig überall kleben bleiben und kaum entfernt werden können.
  • Es ist dabei müßig, zwischen Schüler*innen unterscheiden zu wollen, die Mülleimer benutzen können oder nicht benutzen können.

Was muss ich beachten, wenn mein Kind krank ist?

  • Eltern und Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, am ersten Krankheitstag bis spätestens um 7:30 Uhr die Krankmeldung ihres Kindes per WebUntis (Hilfe finden Sie hier) vorzunehmen. Im Ausnahmefall ist dies auch per Telefon möglich.
  • Ab drei Tagen Krankheit bitte Klassenleiter*in schriftlich über voraussichtliche Dauer informieren.
  • Entschuldigungszettel am ersten Schultag nach der Krankheit mitbringen mit:
    Name des Kindes, Grund und Dauer des Fehlens, Datum, Unterschrift.
  • Die Nichteinhaltung der Pflichten kann von unentschuldigten Fehltagen auf dem Zeugnis bis hin zur Information an das Jugendamt führen (vgl. SchulG §41 ff.).
  • Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Nummer 6 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
  • Wichtig: bei längerer Krankheit nach Möglichkeit Aufgaben, Arbeitshefte usw. organisieren.

Vgl.: AV Schulpflicht I 7 (1) Kann die Schülerin oder der Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die in Ziffer 4 Abs. 2 Satz 1 genannten Personen davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen.“

Was und wo ist die Klammertafel?

  • Die Klammertafel zeigt an, an welchem Ort sich jedes Kind während der Angebote befindet, für den Fall, dass ausnahmsweise doch jemand während dieser Zeit abgeholt werden muss.
  • Jedes Kind hat eine Wäscheklammer mit seinem Namen. Die Klammern der Lerngruppe sind dabei in einer einheitlichen Farbe gehalten.
  • Vor dem Beginn von Angeboten werden sie an Schildern mit dem gewählten Angebot angebracht.
  • Die Klammertafel befindet sich im Flur hinter den SPB-Räumen im Keller.

Wie werden Klassenfahrten organisiert?

  • Klassenfahrten sind mehrtägige Reisen einer Lerngruppe zusammen mit ihren Klassenleiter*in und Bezugserzieher*in oder Eltern mit pädagogischen Inhalten und finden im Rahmen bestimmter Voraussetzungen statt (vgl. AV Veranstaltungen). Es besteht jedoch keine Reisepflicht für Pädagog*innen und Schüler*innen.
  • Die Pädagog*innen übernehmen in dieser Zeit eine große Verantwortung für viele Kinder und kommen oft an ihre Belastungsgrenzen. Daher entscheiden sie aufgrund pädagogischer und eigener persönlicher Voraussetzungen, ob und wie oft sie mit einer Lerngruppe auf Reisen gehen.
  • Kinder, die nicht mit ihrer Lerngruppe fahren, besuchen in dieser Zeit den Unterricht in einer Nachbarlerngruppe. Wo und wie genau, wird im Vorfeld abgesprochen.
  • Eltern, die Sozialleistungen beziehen, können die gesamten Fahrtkosten vom Amt erstattet bekommen. Besorgen Sie sich rechtzeitig das entsprechende Formular, dann ist das Geld pünktlich auf dem Klassenfahrtskonto.

Was sind Kompetenzbögen?

  • Da die Schüler*innen der SAPH in Berlin kein Halbjahreszeugnis bekommen, erhalten sie stattdessen eine Einschätzung der Arbeits- und Sozialkompetenzen durch den/die Klassenleiter*in in Form eines Ankreuzbogens. (Muster zum Anschauen)
  • Wie bei jedem Bewertungsbogen resultiert die Einschätzung aus den gemeinsamen Beobachtungen der Pädagog*innen. Als kleine Hilfe und zur Orientierung finden Sie auf der Rückseite (Klasse 1/2) Beispiele und Erklärungen zu den aufgelisteten Kompetenzen. Die Kreuzchen spiegeln die Wahrnehmung der in der Lerngruppe arbeitenden Pädagog*innen wieder und sind hauptsächlich als Gesprächsgrundlage gedacht.
  • Die Klassenleiter*innen und Erzieher*innen sind gern bereit, Fragen zur Einschätzung Ihres Kindes zu beantworten. Fragen Sie nach einem Elterngespräch oder nutzen sie ggf. den Elternsprechtag.

Wie verhalte ich mich, wenn mein Kind Läuse hat?

  • Zu beachten ist unbedingt der Belehrungsbogen zum Infektionsschutzgesetz in Gemeinschaftseinrichtungen!
  • Nach dem Infektionsschutzgesetz dürfen Personen mit Kopflausbefall – also auch Kinder – eine Gemeinschaftseinrichtung, in der Kinder und Jugendliche betreut werden, nicht betreten. Wird der Befall in der Schule entdeckt, muss das Kind sofort abgeholt werden.
  • Sofort nach einer wirksamen Behandlung darf die Schule wieder besucht werden. Eine Zweitbehandlung nach 8-10 Tagen führt zu einem sicheren Ergebnis.
  • Sie sind nach § 34 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, der Schule, also dem Klassenleiter, Kopflausbefall mitzuteilen, auch wenn bereits eine Behandlung erfolgt ist, weil dieser anonym die anderen Eltern informieren muss. Ein ärztliches Attest ist nicht notwendig. Mit der Information des Klassenleiters bestätigen Sie gleichzeitig die erfolgte Behandlung.

Wie sind die Klassen in den Jahrgängen organisiert?

  • Die Klassen sind aufeinander folgend gegliedert: 1a, 2a, 3a, usw.
  • Zuteilung der Lernanfänger*innen in die 1. Klassen: Gängiges Prinzip an unserer Schule ist, dass wir gleiche Bedingungen für alle schaffen. Nicht nur bei diesem Planungsschritt liegt uns die faire und gleichberechtigte Behandlung aller Schüler*innen am Herzen. Unser Ziel dabei: Chancengleichheit herzustellen. Wir wollen ab der ersten Klasse für eine faire, nachvollziehbare und daher gute Lernentwicklung aller Schüler*innen sorgen. Wünsche von Eltern und Erziehungsberechtigten – auch von Kolleg*innen – erreichen uns immer wieder und sind nachvollziehbar, können aber im Sinne der Chancengleichheit nicht berücksichtigt werden.
  • Das geltende Rotationsprinzip der Klassenleitungen und Bezugserzieher*innen sieht so aus: Klasse 1-4 und 5+6, danach wieder von vorne. Ein zwischenzeitlicher Wechsel ist möglich, aber nur wenn es organisatorisch umsetzbar und/oder notwendig ist.
  • Jede Klasse wird bis zur vierten Klasse von einem festen Team aus Klassenlehrer*in und Erzieher*in begleitet.
  • Aufgrund von Abmeldungen, Umzügen und vorzeitigen Schulwechseln u. a. auf das Gymnasium nehmen die Schüler*innenzahlen in den oberen Jahrgängen ab. Bei weniger als 24 Schüler*innen gilt eine Klasse als unterfrequent und muss von der Schulaufsicht genehmigt werden. Wird dies nicht genehmigt und/oder sprechen organisatorische und pädagogische Gründe dagegen, müssen Klassen aufgelöst und zusammengelegt werden.

Wer kauft Schulbücher und Arbeitshefte?

  • Die Schule, Schulbücher sind somit deren Eigentum.
  • Der Senat stellt dafür die Mittel bereit.

Welches Mittagessen bekommen die Kinder?

  • Essensanbieter: Gourmello
  • Angemeldet werden müssen alle Schüler*innen. Nutzen Sie diesen Link!
  • Gekocht wird nach gesetzlichen Vorgaben saisonal, regional und vollwertig.
  • Das Mittagessen ist im Hortvertrag inklusive. Für Kinder ohne einen solchen kann ein Vertrag direkt mit dem Caterer abgeschlossen werden.
  • Das Mittagessen wird in der Mensa eingenommen, danach räumen und wischen die Schüler*innen ihre Tische.
  • Die Jahrgangsstufen essen gestaffelt:

11.50 – 12.35 Uhr: Jgst. 3/4

12.40 – 13.25 Uhr: Jgst. 5/6

13.30 – 14:15 Uhr: SAPh

  • Mittagessensausschuss:
    Mit dem „Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens“ vom 01.08.2013, wurden Mittagsessensausschüsse eingeführt. Mittagsessensauschüsse bieten der Schule die Chance das Mittagessen nun aktiv mitzugestalten. Eltern, die sich am Mittagessensausschuss und damit an der Qualitätskontrolle und -sicherung des schulischen Mittagessen beteiligen möchten, melden sich bitte bei Frau Wolf.
    Weitere Informationen hierzu findet man in der „Handreichung 2“ der „Neuordnung des schulischen Mittagessens“, die im April 2015 erschienen ist.

Was bedeutet SAPh?

  • SAPh – Abkürzung für Schulanfangsphase: die Jahrgangsstufen 1 und 2.
  • Die Schulanfangsphase kann, abhängig von der Entwicklung eines Kindes in einem, zwei, oder drei Jahren durchlaufen werden.
  • Sehr schnell lernende Kinder können unter Berücksichtigung der sozialen Entwicklung nach dem ersten Schuljahr in die 3. Jahrgangsstufe aufrücken.
  • Die meisten Kinder rücken nach zwei Schuljahren in die Jahrgangsstufe 3 auf.

Weitere Informationen zur SAPh finden Sie zum Besipiel auf den Seiten der SenBJF –> Klick!

Was ist der Sozialpädagogischer Bereich (SPB)?

  • Der Sozialpädagogische Bereich (früher: Hort) wird in freier Trägerschaft vom tjfbg betreut. Detaillierte Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Sozialpädagogischer Bereich.

Wann braucht man eine Sportbefreiung?

  • Eine Sportbefreiung muss schriftlich und unter Angabe der Gründe bei den Sportlehrer*innen beantragt werden (bei über vier Wochen Dauer bei der Schulleitung).
  • „Schüler*in XY hat sich nicht so wohl gefühlt.“ zählt nicht als Begründung für eine Sportbefreiung.
  • Ein ärztliches Attest ist beizufügen. Auf das Attest kann bei vorübergehenden oder offenkundigen Behinderungen verzichtet werden, ist aber für die/den Sportlehrer*in wichtig wegen:
  • Vom Sport befreite Schüler*innen sind grundsätzlich zur Teilnahme an theoretischen Unterweisungen verpflichtet und können als Helfer*innen eingesetzt werden, wenn die Art der Erkrankung oder Behinderung dies zulässt.
  • Genaueres in der AV

Was sollte man beim Sportunterricht beachten?

  • Aufgrund der kleinen Sporthalle und eines fehlenden Sportplatzes werden in der Regel zwei Klassen einer Jahrgangsstufe gemeinsam von zwei Sportlehrer*innen unterrichtet.
  • Es gelten die üblichen Regeln: Sportzeug mit festen Hallenturnschuhen (keine Ballettschläppchen), Zopfgummi o. Ä. ab schulterlangem Haar, kein Schmuck (Ohrringe können mit speziellen Pflastern abgeklebt, Freundschaftsarmbänder können mit Pulswärmern fixiert werden)

Was ist die Stopp-Regel?

  • Die  Stopp-Regel ist ein wichtiger Punkt der Hausordnung und wird regelmäßig in allen Lerngruppen besprochen.
  • Wenn es sich in seinen persönlichen Grenzen bedroht oder verletzt fühlt, darf und soll jedes Kind die Hand ausstrecken und zum Gegenüber laut Stopp sagen.
  • Nach einem Stopp-Zeichen muss die andere Person ihr Verhalten ändern, z. B. mit Argumenten weiterarbeiten, nachdenken, oder aber auch einen Erwachsenen um Hilfe bitten.

Wie sind die Teams organisiert?

  • Die Arbeit ist bei uns auf verschiedenen Ebenen und in Teams organisiert.
  • Wir arbeiten nach dem folgenden Rotationsprinzip: Die Klassenleitungen und Bezugserzieher*innen bleiben in der Regel von der 1. bis zur 4. Klasse gleich, ebenso in der 5. und 6. Jahrgangsstufe. Danach geht es wieder von vorne los.
  • Pro Schuljahr sind alle Lehrer*innen dem Team einer Jahrgangsstufe zugeordnet, in welcher sie hauptsächlich eingesetzt sind. So gibt es also Team 1, 2, 3 usw..
  • Auch im Kollegium der Erzieher*innen gibt es diese Einteilung in kleinere Teams.

Welche Unterrichtszeiten gelten an der TMG?

Es gelten folgende Unterrichts- und Pausenzeiten (gem. Beschluss der Schulkonferenz vom 07.06.2019):

 
Zeiten SAPh Jahrgangsstufe 3/4 Jahrgangsstufe 5/6
8.00 – 8.45 1. Stunde
8.50 – 9.35 2. Stunde
9.35 – 9.50 1. Hofpause/Frühstück
9.50 – 10.05 2. Hofpause/Frühstück
10.10 – 10.55 3. Stunde
11.00 – 11.45 4. Stunde
11.50 – 12.35 5. Stunde Mittagessen/Hofpause 5. Stunde
12.40 – 13.25 ab 12.35 Betreuung durch SPB

Mittagessen

Betreuung

6. Stunde Mittagessen/Hofpause
13.30 – 14.15 7. Stunde                            7. Stunde
14.20 – 15.05 Betreuung/Angebote        8. Stunde
  • Die Verschachtelung und geteilten Frühstückspausen ergeben sich aus den Schüler*innenzahlen, den eingeschränkten Kapazitäten von Essensraum und Schulhof.
  • Wir sind eine OGS (vgl. offene Ganztagsgrundschule), das bedeutet, Sie können sich darauf verlassen, dass die Schüler*innen auf jeden Fall bis 13.30 Uhr betreut werden.
  • Bei besonderer Hitze, Schnee (vgl. I. 8 AV Schulpflicht) oder prekärer Personalsituation gelten individuelle Absprachen über die Sie ggf. rechtzeitig informiert werden, sowie die von Ihnen benannten Abholmöglichkeiten auf dem Kontaktformular (Notfallzettel zu Schuljahresbeginn).

Kann man außerhalb der Ferien sein Kind vom Unterricht befreien/beurlauben?

  • Unterrichtsbefreiungen können in begründeten Einzelfällen gewährt werden
  • Gründe sind z. B.: nicht anders zu legender Arztbesuch, besondere familiäre Gründe, Kur, Feiertage der eigenen Religionsgemeinschaft
  • ein Antrag muss rechtzeitig und begründet bei der Klassenleiter*in eingereicht werden.
  • Eine längere Unterrichtsbefreiung (ab 4. Tag oder direkt vor/nach Schulferien) kann nur die Schulleitung genehmigen und das elterliche Engagement wird vorausgesetzt, versäumte Unterrichtsinhalte aufzuarbeiten
  • Details finden sich auch in AV Schulpflicht

Wo finde ich die Ergebnisse der Schulinspektion?

  • Hier können Sie die Kurzfassung der Schulinspektion von 2013 downloaden.
  • Den Bericht der Schulinspektion von 2019 können Sie hier downloaden.

Welche Wettbewerbe finden statt?

An der Thomas-Mann-Grundschule werden in jedem Schuljahr diverse Wettbewerbe durchgeführt und auf der Website darüber regelmäßig und ausführlich berichtet.

Bei diesen Wettbewerben liegt die Verantwortung für die Vorbereitung bei Schüler*innen und deren Eltern:

  • Tanzwettbewerb
  • Rezitatorenwettbewerb
  • Wettbewerb „Schreibende Schüler“
  • Erzähl- und Vorlesewettbewerb
  • Instrumental- und Gesangswettbewerb

 

Bei den folgenden Wettbewerben liegt die Verantwortung für die Vorbereitung vorrangig bei den Lehrer*innen, aber natürlich auch bei Schüler*innen und Eltern:

  • Theaterwettbewerb
  • Schwimmwettkampf der 5. und 6. Klassen
  • Bundesjugendspiele
  • Känguru-Wettkampf der Mathematik

Was ist WUv?

  • WUv = Wahlunterricht verpflichtend
  • Die Schüler*innen der 5. und 6. Klassen können in jedem Halbjahr einen der angebotenen Kurse wählen und dort Dinge lernen, die sich nicht in den „normalen“ Fächern unterbringen lassen. Einige Kurse laufen auch ganzjährig. WUv ist aber auch reguläre Unterrichtszeit und findet sich als Prädikat auf dem Zeugnis wieder.
  • WUv findet immer mittwochs in der 7. und 8. Stunde statt.
  • Je nach Expertise der Pädagog*innen werden unterschiedliche Kurse angeboten (meist halbjährlich wechselnd), hier einige Beispiele:
  • Theater spielen und Regie
  • Demokratisches Handeln
  • Kunst
  • Streitschlichtung
  • Trommeln
  • Werken
  • Robotik
  • Kreatives Gestalten
  • Kulturen in Berlin
  • Tanzen
  • Computer und Medien

Wann gibt es Zensuren und Zeugnisse?

  • Gemäß Beschluss der Schulkonferenz vom 12.05.2022 gilt: ab dem Schuljahr 22/23 erfolgt die Beurteilung der Lern- und Leistungsentwicklung der Schüler*innen ab der Jahrgangsstufe 3 grundsätzlich mit Noten.
  • Nach §20 der Grundschulverordnung (GsVO) wird bei Lernerfolgskontrollen folgender Notenschlüssel angewandt:
1  >=96%

2  >=80%

>=60%

>=45%

>=16%

<16%

  • Zeugnisse werden in der Schulanfangsphase am Ende des Schuljahres, danach zum Ende eines jeweiligen Schulhalbjahres erteilt (vgl. §21 GsVO).

Wie melde ich mich beim Religions- oder Weltanschauungsunterricht (Lebenskunde) an?

Die Teilnahme am Religions- oder Weltanschauungsunterricht (Lebenskunde) von Lernanfänger*innen muss bis spätestens 3 Wochen nach Schuljahresbeginn schriftlich angemeldet werden.

Dies wird auf dem Kontaktbogen (Notfallbogen) vermerkt und gilt bis zu einem etwaigen Widerruf dieser Erklärung weiter.

Eine Ummeldung von bereits eingeschulten Schüler*innen kann bis 2 Wochen vor Schuljahresende mit einer schriftlichen Erklärung gegenüber der Schulleitung vorgenommen werden.

Spätere Ummeldungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Auch dies ist in schriftlicher Form gegenüber der Schulleitung vorzunehmen.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausführungsvorschriften über den Religions- oder Weltanschauungsunterricht, Klick!

Nussfreie Mensa – was bedeutet das?

Unsere Mensa muss nussfrei sein! Piktogramme weisen darauf hin.

Wir haben Personen in unserer Schulgemeinschaft, die hochallergisch auf alle Arten von Nüssen reagieren.
Daher dürfen in der Mensa keine Nussprodukte verzehrt werden.

Die betroffenen Personen sind im Umgang mit der Problematik vertraut und geschult.

Alle Mitarbeiter*innen sind diesbezüglich belehrt und über das Vorgehen im Notfall informiert.

Stand: 20.10.2022

 

Anleitung Untis

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir starten im Schuljahr 2022/2023 mit der Nutzung von Untis auch für die Eltern. Vielleicht haben einige von Euch schon Erfahrungen mit Untis sammeln können, da Kinder an weiterführenden Schulen schon Nutzer*innen sind.

Wir haben für Euch ein paar kleine Hinweise zu den Themen Anmeldung, Stundenplan & Nachrichten zusammengefasst.

Klick mich!

Anmeldung

Stundenplan

Nachrichten

 

Untis selbst hat aber auch eine gute Hilfe-Seite, auf die wir in unserer Unterstützung auch verlinkt haben.

Untis Hilfe-Center

 

Wir als Team der Elternvertretung sind ebenfalls unter “Elternvertretung – GEV” zu erreichen und freuen uns über Mitteilungen – gern auch wenn es etwas Unterstützung bedarf.

Einen unserer großen Wünsche können wir nun als erledigt ansehen, denn wir wollten die Last der Mail-Weiterleitungen von den Elternvertreter*innen in den Klassen nehmen. Die Informationen von Beteiligten in Schule werden nun direkt gesendet und die Elternvertreter*innen können sich auf die eigentliche Arbeit in der Klasse oder den Gremien konzentrieren.

 

Die Mitglieder des GEV-Vorstands und die Schulleitung

Tag des offenen Klassenzimmers

Wir heißen Sie am 22. September 2022 zwischen 10:10 und 11:45 Uhr in den Klassenzimmern herzlich willkommen.
Um 11 Uhr findet in der Aula eine Informationsveranstaltung statt.

Wir freuen uns auf Sie!