Was muss ich beachten, wenn mein Kind krank ist?

Eltern und Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, am ersten Krankheitstag bis spätestens um 7:30 Uhr die Krankmeldung ihres Kindes per WebUntis (Hilfe finden Sie hier) vorzunehmen.

  • Falls es technische Probleme geben sollte, schicken Sie bitte im Einzelfall eine E-Mail an des Sekretariat und an die jeweilige Klassenleitung. Im Ausnahmefall ist dies auch per Telefon möglich.
  • Bei längerer Krankheit informieren Sie bitte die Klassenleitungen über die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens und fragen nach der Möglichkeit Aufgaben, Arbeitshefte usw. zu organisieren.

Sollten der Grund und die Dauer nicht bereits über WebUntis genannt worden sein, so haben die Schüler:innen bei der Rückkehr in die Schule eine Erklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen (z. B. hiermit), aus der sich die tatsächliche Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür (zum Beispiel Krankheit) ergeben.

  • Die Nichteinhaltung der Pflichten kann von unentschuldigten Fehltagen auf dem Zeugnis bis hin zur Information an das Jugendamt führen (vgl. SchulG).
  • Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen (vgl. AV Schulbesuchspflicht).

Tag des offenen Klassenzimmers

Wir heißen Sie am 22. September 2022 zwischen 10:10 und 11:45 Uhr in den Klassenzimmern herzlich willkommen.
Um 11 Uhr findet in der Aula eine Informationsveranstaltung statt.

Wir freuen uns auf Sie!