Abholen – Wann und wie?
Wir sind eine offene Ganztagsgrundschule (OGS) und betreuen die Kinder regulär von 7.30 bis 13.30 Uhr (vgl. GsVO § 26). Davor und danach übernimmt nach Bedarf bzw. vertraglicher Regelung der SPB.
Vormittags: Grundsätzlich können die Kinder nach ihrer letzten Unterrichtsstunde abgeholt werden bzw. nach Hause gehen. Bitte informieren Sie sich vorher über die entsprechenden Unterrichtszeiten.
Nachmittags: Informieren Sie sich über das Nachmittagsprogramm der Klasse (Gruppennachmittage, Ausflüge, etc.)
Bitte melden Sie beim Abholden das Kind unbedingt beim betreuenden Pädagogen:innenteam ab.
Holen Sie Ihr Kind nach Möglichkeit nicht während der Angebote ab. Falls es doch einmal notwendig sein sollte, finden Sie Ihr Kind über die Klammertafel im Keller.
Soll Ihr Kind von anderen Personen abgeholt werden, muss eine Vollmacht vorliegen, bei der der Abholende auch um die Vorlage eines Personaldokuments gebeten werden kann. Es ist auch immer sinnvoll, das eigene Kind darüber zu informieren, dass es nicht von Mama oder Papa abgeholt wird.
Bitte verzichten Sie zur Sicherheit aller Beteiligten soweit möglich auf sog. Elterntaxis!
Was sind Angebote?
Der Sozialpädagogische Bereich (SPB) unterbreitet den Kindern an bestimmten Tagen besondere Beschäftigungsangebote, ähnlich wie eine Arbeitsgemeinschaft. In dieser Zeit sind die Kinder nicht in ihrer Lerngruppe.
Zu unterscheiden sind
offene Angebote: das Kind kann jederzeit zu diesem Angebot gehen
und
feste Angebote: das Kind entscheidet sich zu Beginn des Schul- oder Halbjahres für ein Angebot, zu dem es dann regelmäßig geht.
Die Angebote starten im Schuljahr erst nach einer ca. einmonatigen Eingewöhnungsphase für die Gruppen.
Wann kann man die Kinder zur Schule bringen?
Ab 7.30 Uhr werden die Kinder auf dem Schulgelände beaufsichtigt. Wer eine frühere Betreuung benötigt, muss einen entsprechenden Vertrag mit der tjfbg abschließen.
Ab 7.45 Uhr ist das Schulgebäude geöffnet, die Schüler:innen können und sollen in ihre Klassen gehen.
Im Interesse eines ruhigen Starts für Schüler:innen und Pädagog:innen, verabschiedet man sich von den Eltern auf dem Hof oder vor den Türen zu den Fluren. Natürlich können Eltern in der ersten Zeit die Erstklässler:innen auch noch zum Klassenraum bringen.
Ab 8.00 Uhr sollen sich keine Eltern mehr auf dem Schulgelände aufhalten.
Bitte verzichten Sie zur Sicherheit aller Beteiligten soweit möglich auf sog. Elterntaxis!
Das Kinder- und Jugendschutzkonzept der TMG
Seit 2021 sind alle Berliner Schulen verpflichtet, ein Schutzkonzept zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen zu erarbeiten, und dabei insbesondere die Gefährdung durch sexuellen Missbrauch, Gewalt und Mobbing in den Blick zu nehmen. Mehr Infos von der SenBJF: KLICK
Hier finden Sie unser Kinder- und Jugendschutzkonzept, das seit dem 01.08.2024 in Kraft ist (Beschluss der Schulkonferenz vom 10.07.2024).
Wann kann ich mit Pädagog:innen sprechen? – Elterngespräche
Eltern haben das Recht, regelmäßig über den Leistungsstand und die soziale Entwicklung ihres Kindes informiert zu werden, unter anderem durch Elterngespräche.
Sprechen Sie die Pädagog:innen an und bitten sie um einen Termin. Haben Sie bitte Verständnis, wenn es nicht gleich am nächsten Tag klappt; die Pädagog:innen arbeiten auch vor und nach dem Unterricht, besuchen Teamsitzungen, Konferenzen und Weiterbildungen oder führen andere Elterngespräche.
In allen Jahrgangsstufen können Sie auch Termine mit den Fachlehrer:innen vereinbaren.
Gemäß Grundschulverordnung werden in jedem Schulhalbjahr Lernentwicklungsgespräche mit Ihnen und Ihrem Kind durchgeführt. Die Zeiträume finden Sie im Online-Kalender. Die genauen Termine vereinbaren Sie bitte mit den Klassenleitungen.
Welche Fremdsprachen werden unterrichtet?
Bei uns wird Englisch als erste Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 3 unterrichtet.
Können die Schüler:innen in Ruhe Frühstück essen?
Die Frühstückspause ist geteilt:
von 9.35 bis 9.50 Uhr und von 9.50 bis 10.05 Uhr.
Jede Klasse hat ihre festgelegten Zeiten für Frühstücks- und Hofpause.
Das Frühstück wird im Klassen- bzw. Teilungsraum ohne Medienkonsum eingenommen.
Gibt es eine Hausaufgabenbetreuung?
Ja, Dienstag bis Donnerstag findet der Lernzirkel in der Bibliothek statt.
Die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte dem Angebotsplan des SPB.
Weitere Informationen zum Thema „Hausaufgaben“ finden Sie in diesem Leitfaden.
Was tun, wenn Sachen verloren werden? – Fundstücke
Der beste Schutz vor Verlust: Name und Klasse auf alles: Kleidung, Hefte, Stifte …
Kleidungsstücke werden im Findus (vor den SPB-Räumen) aufbewahrt, aber in regelmäßigen Abständen in die Kleiderspende gegeben.
Kleidungsstücke, die beim Sport vergessen werden, werden erst in einer Kiste vor den Umkleideräumen gesammelt und in den Findus gebracht, wenn die Kiste überquillt.
Falls gesucht und nicht gefunden: manche Dinge irren erst wochenlang über die Flure, lagern im Schrank der Nachbarklasse usw. Es lohnt sich also, auch nach zwei Monaten nochmal im Findus nachzusehen.
Gefundene Wertgegenstände werden im Sekretariat abgegeben und können dort abgeholt werden.
Wie können wir uns bei Gewaltvorfällen verhalten?
In unserer Schule geht es grundsätzlich friedlich zu. Damit es so bleibt, gibt es u. a. die Stopp-Regel, Streitschlichter:innen, Gewaltprävention im Unterricht, einen Kooperationsvertrag mit der Polizei.
Im Interesse einer schnellen und erfolgreichen Klärung bitten wir Sie, alle Ihnen bekannt gewordenen Gewaltvorfälle unverzüglich in der Schule bei den Klassenleiter:innen zu melden, dazu gehören auch Fälle von Mobbing und Cybermobbing.
Sind Smartphones oder Smartwatches im Unterricht erlaubt?
Persönliche Wertgegenstände wie z. B. wertvolle Bekleidung der Schüler:innen oder elektronische Geräte wie z. B. Mobiltelefone, Smartwatches oder mp3-Player gehören nicht in die Schule.
Alle mitgeführten Geräte müssen während der Schulzeit ausgeschaltet sein und dürfen den Unterricht nicht beeinträchtigen. Erst nach Verlassen der Schule dürfen diese wieder genutzt werden.
Bei einer Regelverletzung kann das Gerät vom pädagogischen Personal eingezogen werden. In diesem Fall kann das Gerät am Ende des Schultages im Sekretariat abgeholt werden.
Beachten Sie bitte: zur Abwehr von Schadensersatzforderungen gilt gemäß der AV Aufsicht, werden persönliche Wertgegenstände mitgebracht, haftet das Land Berlin nicht bei Beschädigung oder Verlust. Darauf weisen wir Sie hiermit als Eltern und Erziehungsberechtigte hin.
Bei Wertgegenständen, die nach Aufforderung des pädagogischen Personals für den Gebrauch in der schulischen Veranstaltung genutzt werden sollen, z. B. persönliches Laptop, Tablet oder Smartphone, verhält es sich anders. In solchen Fällen wird der Schadensersatzanspruch bei Beschädigung oder Verlust geprüft.
Können Eltern im Unterricht hospitieren?
Ein Besuch des Unterrichts ist nach Absprache möglich, wenn Sie Ihr Kind im Schulalltag beobachten möchten.
Termine werden mit den jeweils unterrichtenden Pädagog:innen abgesprochen und unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien erteilt: z. B. ob in dieser Stunde eine Arbeit oder ein Test geschrieben wird oder ob es die soziale Situation in der Klasse zulässt, etc.
Warum sind Kaugummis eigentlich verboten?
Kaugummis werden deshalb aus den Schulen verbannt, weil sie hartnäckig überall kleben bleiben und kaum entfernt werden können. Es ist dabei müßig, zwischen Schüler:innen unterscheiden zu wollen, die Mülleimer benutzen können oder nicht benutzen können.
Was muss ich beachten, wenn mein Kind krank ist?
Eltern und Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, am ersten Krankheitstag bis spätestens um 7:30 Uhr die Krankmeldung ihres Kindes per WebUntis (Hilfe finden Sie hier) vorzunehmen.
-
Falls es technische Probleme geben sollte, schicken Sie bitte im Einzelfall eine E-Mail an des Sekretariat und an die jeweilige Klassenleitung. Im Ausnahmefall ist dies auch per Telefon möglich.
- Bei längerer Krankheit informieren Sie bitte die Klassenleitungen über die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens und fragen nach der Möglichkeit Aufgaben, Arbeitshefte usw. zu organisieren.
- Teilen Sie uns bitte stets den Grund und die (mögliche) Dauer der Fernbleibens direkt über WebUntis mit, denn bei einem längerem Fernbleiben muss die Mitteilung der Erziehungsberechtigten spätestens am dritten Tag des Fernbleibens in Schriftform oder in elektronischer Form (WebUntis) vorliegen. Die Mitteilung muss Angaben über die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens enthalten, so sieht es die Ausführungsvorschrift (AV) Schulbesuchspflicht vor.
Gemäß der AV haben Schüler:innen in jedem Fall bei der Rückkehr in die Schule zusätzlich unverzüglich eine schriftliche, eigenhändig unterschriebene Erklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür (zum Beispiel Krankheit) ergeben (vgl. § 10 Abs. 3).
Beachten Sie außerdem:
- Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen (vgl. AV Schulbesuchspflicht § 10 Abs. 4).
- Lesen Sie unbedingt auch die weiteren Hinweise in § 10 sowie § 11 und den darin formulierten Kriterien zur Schulversäumnisanzeige.
Was und wo ist die Klammertafel?
Die Klammertafel zeigt an, an welchem Ort sich jedes Kind während der Angebote befindet, für den Fall, dass ausnahmsweise doch jemand während dieser Zeit abgeholt werden muss.
Jedes Kind hat eine Wäscheklammer mit seinem Namen. Die Klammern der Lerngruppe sind dabei in einer einheitlichen Farbe gehalten.
Vor dem Beginn von Angeboten werden sie an Schildern mit dem gewählten Angebot angebracht.
Die Klammertafel befindet sich im Flur hinter den SPB-Räumen im Keller.
Wie werden Klassenfahrten organisiert?
Klassenfahrten sind mehrtägige Reisen einer Lerngruppe zusammen mit ihren Klassenleiter:in und Bezugserzieher:in oder Eltern mit pädagogischen Inhalten und finden im Rahmen bestimmter Voraussetzungen statt (vgl. AV Veranstaltungen). Es besteht jedoch keine Reisepflicht für Pädagog:innen und Schüler:innen.
Die Pädagog:innen übernehmen in dieser Zeit eine große Verantwortung für viele Kinder und kommen oft an ihre Belastungsgrenzen. Daher entscheiden sie aufgrund pädagogischer und eigener persönlicher Voraussetzungen, ob und wie oft sie mit einer Lerngruppe auf Reisen gehen.
Kinder, die nicht mit ihrer Lerngruppe fahren, besuchen in dieser Zeit den Unterricht in einer Nachbarklasse. Wo und wie genau, wird im Vorfeld abgesprochen.
Eltern, die Sozialleistungen beziehen, können die gesamten Fahrtkosten vom Amt erstattet bekommen. Besorgen Sie sich rechtzeitig das entsprechende Formular, dann ist das Geld pünktlich auf dem Klassenfahrtskonto.
Wie verhalte ich mich, wenn mein Kind Läuse hat?
Zu beachten ist unbedingt der Belehrungsbogen zum Infektionsschutzgesetz in Gemeinschaftseinrichtungen!
Nach dem Infektionsschutzgesetz dürfen Personen mit Kopflausbefall eine Gemeinschaftseinrichtung, in der Kinder und Jugendliche betreut werden, nicht betreten.
Wird der Befall in der Schule entdeckt, muss das Kind sofort abgeholt werden. Weitere Infos hier.
Sie sind nach § 34 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, der Schule, also der Klassenleitung, Kopflausbefall mitzuteilen.
Auch wenn bereits eine Behandlung erfolgt ist, muss die Klassenleitung anonym die anderen Eltern und Erziehungsberechtigten informieren. Ein ärztliches Attest ist nicht notwendig. Mit der Information der Klassenleitung bestätigen Sie gleichzeitig die erfolgte Behandlung.
Sofort nach einer wirksamen Behandlung darf die Schule wieder besucht werden. Zur Rückmeldung nutzen Sie bitte das Formular Erklärung zur Läusebehandlung.
Eine Zweitbehandlung nach 8-10 Tagen führt zu einem sicheren Ergebnis.
Wie sind die Klassen in den Jahrgängen organisiert?
Die Klassen sind aufeinander folgend gegliedert: 1a, 2a, 3a, usw.
Zuteilung der Schulanfänger:innen in die 1. Klassen:
Gängiges Prinzip an unserer Schule ist, dass wir gleiche Bedingungen für alle schaffen. Nicht nur bei diesem Planungsschritt liegt uns die faire und gleichberechtigte Behandlung aller Schüler:innen am Herzen. Unser Ziel dabei: Chancengleichheit herzustellen. Wir wollen ab der ersten Klasse für eine faire, pädagogisch sinnvolle, nachvollziehbare und daher gute Lernentwicklung aller Schüler:innen sorgen. Wünsche von Eltern und Erziehungsberechtigten – auch von Kolleg:innen – erreichen uns immer wieder und sind nachvollziehbar, können aber im Sinne der Chancengleichheit nicht berücksichtigt werden.
Das geltende Rotationsprinzip der Klassenleitungen und Bezugserzieher:innen sieht so aus: Klasse 1-4 und 5+6, danach wieder von vorne. Ein zwischenzeitlicher Wechsel ist möglich, aber nur wenn es organisatorisch umsetzbar und/oder notwendig ist.
Jede Klasse wird bis zur vierten Klasse von einem festen Team aus Klassenlehrer:in und Erzieher:in begleitet. Die Schüler:innen „wachsen“ dabei im gleichen Raum.
Beachten Sie bitte: Aufgrund von Abmeldungen, Umzügen und vorzeitigen Schulwechseln u. a. auf das Gymnasium nehmen die Schüler:innenzahlen in den oberen Jahrgängen ab. Bei weniger als 24 Schüler:innen gilt eine Klasse als unterfrequent und muss von der Schulaufsicht genehmigt werden. Wird dies nicht genehmigt und/oder sprechen organisatorische und pädagogische Gründe dagegen, müssen Klassen aufgelöst und zusammengelegt werden.
Die Aufteilung von Schüler:innen auf die 5. Klassen erfolgt bei weniger als 79 Schüler:innen in der Jahrgangsstufe 4 zum Ende eines Schuljahres. Im Vordergrund stehen bei der Verteilung die pädagogische Einschätzung und Abwägung der unterrichtenden Lehrer:innen. Wir bemühen uns dabei immer, Klassenverbände oder peer groups beizubehalten.
Wer kauft Schulbücher und Arbeitshefte?
Jedes Kind soll die gleichen Bildungschancen haben und diese sollen nicht vom Einkommen der Eltern abhängen – deshalb ist nicht nur der Besuch öffentlicher Schulen in Berlin unentgeltlich.
Die Schüler:innen der Thomas-Mann-Grundschule erhalten alle Lernmittel – (Schulbücher, Arbeitshefte, Wörterbücher, Atlanten) kostenlos als Leihgabe der Schule bzw. als Verbrauchsmaterial.
Welches Mittagessen bekommen die Kinder?
Unser Essensanbieter ist die Sunshine Catering GmbH.
Hier finden Sie alle Informationen zur Anmeldung beim Caterer.
Unsere Essenszeiten sind aktuell:
11.50 – 12.35 Uhr: Jgst. 3 und 4
12.40 – 13.25 Uhr: Jgst. 5 und 6
13.30 – 14:15 Uhr: Jgst. 1 und 2
Sollten Sie Wünsche, Fragen oder Probleme mit dem Caterer haben, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuung:
Jennifer Güse, E-Mail: j.guese@sunshine-catering.de
Mittagessensausschuss:
Mit dem „Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens“ vom 01.08.2013, wurden Mittagsessensausschüsse eingeführt. Mittagsessensauschüsse bieten der Schule die Chance das Mittagessen nun aktiv mitzugestalten.
Eltern, die sich am Mittagessensausschuss und damit an der Qualitätskontrolle und -sicherung des schulischen Mittagessen beteiligen möchten, melden sich bitte Herrn Bräuning oder bei Frau Wolf.
Weitere Informationen hierzu findet man in der „Handreichung 2“ der „Neuordnung des schulischen Mittagessens“, die im April 2015 erschienen ist.
Was bedeutet SAPh?
SAPh – Abkürzung für Schulanfangsphase: die Jahrgangsstufen 1 und 2.
Die Schulanfangsphase kann, abhängig von der Entwicklung eines Kindes in einem, zwei, oder drei Jahren durchlaufen werden.
Sehr schnell lernende Kinder können unter Berücksichtigung der sozialen Entwicklung nach dem ersten Schuljahr in die 3. Jahrgangsstufe aufrücken. Die meisten Kinder rücken nach zwei Schuljahren in die Jahrgangsstufe 3 auf.
Weitere Informationen zur SAPh finden Sie zum Besipiel auf den Seiten der SenBJF –> Klick!
Was ist der Sozialpädagogischer Bereich (SPB)?
Wann braucht man eine Sportbefreiung?
Eine Sportbefreiung muss schriftlich und unter Angabe der Gründe bei den Sportlehrer:innen beantragt werden (bei über vier Wochen Dauer bei der Schulleitung).
„Schüler:in XY hat sich nicht so wohl gefühlt.“ zählt nicht als Begründung für eine Sportbefreiung.
Ein ärztliches Attest ist beizufügen.
Auf das Attest kann bei vorübergehenden oder offenkundigen Behinderungen verzichtet werden, ist aber für die/den Sportlehrer:in wichtig wegen: Vom Sport befreite Schüler:innen sind grundsätzlich zur Teilnahme an theoretischen Unterweisungen verpflichtet und können als Helfer:innen eingesetzt werden, wenn die Art der Erkrankung oder Behinderung dies zulässt (vgl. AV Schulbesuchspflicht).
Was sollte man beim Sportunterricht beachten?
Aufgrund der kleinen Sporthalle und eines fehlenden Sportplatzes werden in der Regel zwei Klassen einer Jahrgangsstufe gemeinsam von zwei Pädagog:innen unterrichtet.
Es gelten die üblichen Regeln:
- Sportzeug mit festen Hallenturnschuhen (keine Ballettschläppchen)
- Zopfgummi o. Ä. ab schulterlangem Haar
- kein Schmuck (Ohrringe können mit speziellen Pflastern abgeklebt, Freundschaftsarmbänder können mit Pulswärmern fixiert werden)
Was ist die Stopp-Regel?
Die Stopp-Regel ist ein wichtiger Punkt der Hausordnung und wird regelmäßig in allen Lerngruppen besprochen.
Wenn es sich in seinen persönlichen Grenzen bedroht oder verletzt fühlt, darf und soll jedes Kind die Hand ausstrecken und zum Gegenüber laut Stopp sagen.
Nach einem Stopp-Zeichen muss die andere Person ihr Verhalten ändern, z. B. mit Argumenten weiterarbeiten, nachdenken, oder aber auch einen Erwachsenen um Hilfe bitten.
Wie sind die Teams organisiert?
Die Arbeit ist bei uns auf verschiedenen Ebenen und in Teams organisiert.
Wir arbeiten nach dem folgenden Rotationsprinzip:
Die Klassenleitungen und Bezugserzieher:innen bleiben in der Regel von der 1. bis zur 4. Klasse gleich, ebenso in der 5. und 6. Jahrgangsstufe. Danach geht es wieder von vorne los.
Pro Schuljahr sind alle Lehrer:innen dem Team einer Jahrgangsstufe zugeordnet, in welcher sie hauptsächlich eingesetzt sind. So gibt es also Team 1, 2, 3 usw. Auch im Kollegium der Erzieher:innen gibt es diese Einteilung in kleinere Teams.
Welche Unterrichtszeiten gelten an der TMG?
Es gelten folgende Unterrichts- und Pausenzeiten:
Zeiten | Jgst. 1/2 | Jgst. 3/4 | Jgst. 5/6 |
8.00 – 8.45 | 1. Stunde | ||
8.50 – 9.35 | 2. Stunde | ||
9.35 – 9.50 | 1. Hofpause/Frühstück | ||
9.50 – 10.05 | 2. Hofpause/Frühstück | ||
10.10 – 10.55 | 3. Stunde | ||
11.00 – 11.45 | 4. Stunde | ||
11.50 – 12.35 | 5. Stunde | Mittagessen/Hofpause | 5. Stunde |
12.40 – 13.25 | ab 12.35 Betreuung durch SPB
Mittagessen Betreuung |
6. Stunde | Mittagessen/Hofpause |
13.30 – 14.15 | 7. Stunde 7. Stunde |
||
14.20 – 15.05 | Betreuung/Angebote 8. Stunde |
- Die Verschachtelung und geteilten Frühstückspausen ergeben sich aus den Schüler:innenzahlen, den eingeschränkten Kapazitäten von Essensraum und Schulhof.
- Wir sind eine OGS (vgl. offene Ganztagsgrundschule), das bedeutet, Sie können sich darauf verlassen, dass die Schüler:innen auf jeden Fall bis 13.30 Uhr betreut werden.
- Bei besonderer Hitze, Schnee (vgl. I. 8 AV Schulpflicht) oder prekärer Personalsituation gelten individuelle Absprachen über die Sie ggf. rechtzeitig informiert werden, sowie die von Ihnen benannten Abholmöglichkeiten auf dem Kontaktformular (Notfallzettel zu Schuljahresbeginn).
Kann man außerhalb der Ferien sein Kind vom Unterricht befreien/beurlauben?
Unterrichtsbefreiungen können in begründeten Einzelfällen gewährt werden. Gründe sind z. B.: nicht anders zu legender Arztbesuch, besondere familiäre Gründe, Kur oder Feiertage der eigenen Religionsgemeinschaft.
- ein Antrag muss rechtzeitig und begründet bei der/dem Klassenleiter:in eingereicht werden.
- Eine längere Unterrichtsbefreiung (ab dem 4. Tag oder direkt vor/nach Schulferien) kann nur die Schulleitung genehmigen und das elterliche Engagement wird vorausgesetzt, versäumte Unterrichtsinhalte aufzuarbeiten.
Gründe für einen ablehnenden Bescheid sind z. B. zu teure Flüge, eine sehr lange (Urlaubs-)Anreise und daraus resultierend der vorzeitige Antritt oder die verspätete Rückkehr sowie Mitwirkung an Rundfunk-, Film- oder Fernsehaufnahmen.
Weitere Informationen finden Sie in den aktuell gültigen Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht (AV Schulbesuchspflicht).
Welche Möglichkeiten und Aufgaben habe ich als Elternvertreter:in?
Toll, dass Sie sich engagieren wollen!
Die Thomas-Mann-Grundschule bietet Eltern und Erziehungsberechtigten große Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.
Als gewählte Elternvertreter:in finden Sie in diesem Leitfaden der SenBJF alle Informationen zu den Aufgaben, Pflichten und Rechten für eine aktive Mitgestaltung an unserer Schule.
Regelmäßig finden Gesamtelternversammlungen sowie sog. jour fixe mit dem Vorstand der GEV statt.
Sie können sich auch in der Steuergruppe beteiligen. Dort werden grundlegende Belange von Schule präsentiert, notwendige Veränderungen und Möglichkeiten erörtert sowie Ideen zur konkreten Umsetzung diskutiert.
Wo finde ich die Ergebnisse der Schulinspektion?
Hier können Sie die Kurzfassung der Schulinspektion von 2013 downloaden.
Den Bericht der Schulinspektion von 2019 können Sie hier downloaden.
Verdächtiges Ansprechen von Kindern durch fremde Erwachsene – Präventionsarbeit an der Schule
Leider kommt es im Kiez, rund um die Schule, immer wieder mal vor, dass Kinder von fremden Erwachsenen angesprochen werden.
Dieses Thema begleitet uns in jedem Schuljahr. Wir beschäftigen uns damit regelmäßig im Kollegium und bilden uns fort. Dabei arbeiten wir sehr eng mit dem Präventionsteam der Polizei unseres Abschnitts zusammen.
In den Klassen finden regelmäßig Projekte statt, z. B. mit Brummi. Zu Beginn des Schuljahres werden solch prekäre Situationen mit allen Schüler:innen thematisiert und das korrekte Verhalten besprochen.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Flyer der Polizei.
Mitteilung bei Veränderung der Kontaktdaten
Sollten sich während eines Schuljahres Änderungen Ihrer Kontaktdaten ergeben, z. B. Adresse oder Telefonnummern, teilen Sie diese bitte unmittelbar der Klassenleitung und per E-Mail dem Sekretariat mit.
Welche Kommunikationskanäle werden an der TMG genutzt?
Unsere Kommunikations- und Planungsplattform ist Untis.
Informationen posten und Nachrichten verschicken wir grundsätzlich über WebUntis.
In einigen Fällen kommunizieren wir auch per E-Mail.
Im digitalen Klassenbuch (WebUntis) finden Sie alle relevanten Informationen zum Unterricht Ihres Kindes. Dort melden Sie Ihr Kind bei Krankheit unter Angabe des Grundes und der Dauer vom Unterricht ab (vgl. FAQ).
TMG-News, weitere Kontaktmöglichkeiten und zusätzliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Ein Problem tritt auf? So kommen Sie der Lösung näher:
Berücksichtigen Sie bitte stets unsere Kommunikationswege!
Welche Wettbewerbe finden statt?
An der Thomas-Mann-Grundschule werden in jedem Schuljahr diverse Wettbewerbe durchgeführt und auf der Website darüber regelmäßig und ausführlich berichtet.
Bei diesen Wettbewerben liegt die Verantwortung für die Vorbereitung bei Schüler:innen und deren Eltern:
- Tanzwettbewerb
- Englisch-Wettbewerb
- Rezitatorenwettbewerb
- Wettbewerb „Schreibende Schüler:innen“
- Erzähl- und Vorlesewettbewerb
- Instrumental- und Gesangswettbewerb
Bei den folgenden Wettbewerben liegt die Verantwortung für die Vorbereitung vorrangig bei den Pädagog:innen, aber natürlich auch bei Schüler:innen und Eltern:
- Theaterwettbewerb
- Bundesjugendspiele
- Känguru-Wettbewerb der Mathematik
Was ist WUv?
WUv = Wahlunterricht verpflichtend
Die Schüler:innen der 5. und 6. Klassen können in jedem Halbjahr einen der angebotenen Kurse wählen und dort Dinge lernen, die sich nicht in den „normalen“ Fächern unterbringen lassen. WUv ist aber auch reguläre Unterrichtszeit und findet sich als Prädikat auf dem Zeugnis unter Bemerkungen wieder.
Die WUv-Kurse finden im Schuljahr 2024/25 immer mittwochs in der 7. und 8. Stunde statt. Am 18.09. geht es los.
Je nach Expertise der Pädagog:innen werden unterschiedliche Kurse angeboten (meist halbjährlich wechselnd), hier einige Beispiele:
- Theater spielen und Regie
- Demokratisches Handeln
- Kunst
- Streitschlichtung
- Trommeln
- Werken
- Robotik
- Kreatives Gestalten
- Kulturen in Berlin
- Tanzen
- Computer und Medien
Wann gibt es Zensuren und Zeugnisse?
Gemäß Beschluss der Schulkonferenz erfolgt die Beurteilung der Lern- und Leistungsentwicklung der Schüler:innen ab der Jahrgangsstufe 3 grundsätzlich mit Noten (vgl. § 19 GsVO).
Zeugnisse werden in der Schulanfangsphase am Ende des Schuljahres, danach zum Ende eines jeweiligen Schulhalbjahres erteilt (vgl. § 21 GsVO).
Ist eine Befreiung vom Schwimmunterricht möglich?
Schüler:innen können auf vorherigen schriftlichen Antrag der Eltern oder Erziehungsberechtigten aus zwingenden gesundheitlichen Gründen vom Schwimmunterricht befreit werden. Dem Antrag auf Befreiung ist ein ärztliches Attest beizufügen.
Auf ein Attest kann bei offenkundigen Beeinträchtigungen wie z. B. Knochenbrüche verzichtet werden. Befreiungen, die über einen Zeitraum von vier Wochen hinausgehen, erfordern immer ein Attest und die Entscheidung der Schulleitung.
Bitte beachten Sie, dass nicht die Eltern entscheiden, ob ein Kind vom Schwimmunterricht befreit wird, sondern die Lehrkraft oder die Schulleitung.
Vom Schwimmunterricht befreite Schüler:innen nehmen grundsätzlich am Unterricht als Zuschauende teil, sofern nicht besondere Umstände (z. B. schwere Einschränkung der Mobilität) dem entgegenstehen oder die Gruppe der Nichtteilnehmenden größer als 5 ist.
Alternativ erfolgt die Betreuung in der Schule in einer anderen Klasse bzw. findet nach Absprache mit der Klassenleitung ein späterer Schulbeginn für die betreffenden Schüler:innen statt.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der AV Schulbesuchspflicht § 9.
Stand: Schuljahr 2024/25
Was versteht man unter SIBUZ?
SIBUZ = schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum.
Hier erfahren Sie mehr!
Wie melde ich mich beim Religions- oder Weltanschauungsunterricht (Lebenskunde) an?
Die Teilnahme am Religions- oder Weltanschauungsunterricht (Lebenskunde) von Schulanfänger:innen muss bis spätestens 3 Wochen nach Schuljahresbeginn schriftlich angemeldet werden.
Dies wird auf dem Kontaktbogen (Notfallbogen) vermerkt und gilt bis zu einem etwaigen Widerruf dieser Erklärung weiter.
Eine Ummeldung zum darauffolgenden Schuljahr von bereits eingeschulten Schüler:innen kann bis 2 Wochen vor Schuljahresende mit einer schriftlichen Erklärung gegenüber der Schulleitung vorgenommen werden.
Spätere Ummeldungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Auch dies ist in schriftlicher Form gegenüber der Schulleitung vorzunehmen.
Diese Regelung wurde in den schulischen Gremien besprochen und beschlossen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausführungsvorschriften über den Religions- oder Weltanschauungsunterricht, Klick!
Nussfreie Mensa – was bedeutet das?
Unsere Mensa muss nussfrei sein!
Piktogramme weisen darauf hin.
Wir haben Personen in unserer Schulgemeinschaft, die hochallergisch auf alle Arten von Nüssen reagieren.
Daher dürfen in der Mensa, in den Kellerräumen des SPBs und anderen Gemeinschaftsräumen keine Nussprodukte verzehrt werden.
Die betroffenen Personen sind im Umgang mit der Problematik vertraut und geschult.
Alle Mitarbeiter:innen sind diesbezüglich belehrt und über das Vorgehen im Notfall informiert.
Nehmen Sie dazu bitte auch unser aktuelles Schreiben zur Kenntnis! Stand: 12.03.2024
Anleitung Untis
Vielleicht haben einige von Ihnen schon Erfahrungen mit Untis sammeln können, da Kinder an weiterführenden Schulen schon Nutzer:innen sind.
Wir haben für Sie ein paar kleine Hinweise zu den Themen Anmeldung, Stundenplan & Nachrichten zusammengefasst.
Klick mich!
Untis selbst hat aber auch eine gute Hilfe-Seite, die wir in unserer Unterstützung auch verlinkt haben.
Das Team der Elternvertretung ist ebenfalls unter “Elternvertretung – GEV” zu erreichen und freut sich über Mitteilungen – gern auch, wenn es etwas Unterstützung bedarf.
Wann beginnt die Betreuung meines Kindes im SPB/Hort?
Der Betreuungsbeginn der Erstklässler:innen ist immer am 01.08. eines Schuljahres.
Voraussetzung ist ein Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (ehemals Hortgutschein) und Bescheid vom zuständigen Jugendamt. Weitere Infos finden Sie hier.