Private Termine dürfen grundsätzlich nicht in die Unterrichts- und Betreuungszeit gelegt werden, hierzu zählen auch Arztbesuche. Für Ausnahmefälle müssen Eltern rechtzeitig (zwei Tage vorher) einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung bei der/dem Klassenlehrerin/Klassenlehrer stellen, auch wenn es sich nur um einzelne Schulstunden handelt, da Ihr Kind schulpflichtig ist (siehe § 41ff. des Berliner Schulgesetzes). Für Beurlaubungen, die über drei Tage hinausgehen, muss ein Antrag rechtzeitig bei der Schulleitung eingereicht werden. Dies gilt auch für jegliche Beurlaubungen, die an die Ferienzeiten grenzen.
Beurlaubung_Freistellungsantrag