Außerschulische Lernorte


Es handelt sich dabei um Orte  außerhalb des Schulgebäudes, welche von Schüler*innen und Lehrer*innen im Rahmen des jeweiligen Unterrichts/der Unterrichtsreihe zum Zweck des anschaulichen Lernens besucht werden. 

  • Der Besuch eines außerschulischen Lernortes muss 14 Tage vor Antritt zur Genehmigung beantragt werden.

 https://thomas-mann-grundschule.de/tmg-intern/anmeldung-wandertag-unterrichtsgang/

  • Für den Besuch eines außerschulischen Lernortes muss eine Begleitperson beantragt werden, diese kann jedoch auch von Eltern übernommen werden.
  • Der Zeitpunkt des Antritts und der Rückkehr muss, in dem dafür vorgesehenen Hefter “Unterrichtsgänge” dokumentiert werden.

Schreibe einen Kommentar

Tag der offenen Tür 2024