Stand: 04.02.2022
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Präsenzpflicht wird aufgrund des dynamischen Pandemiegeschehens temporär vom 25. Januar 2022 bis zum 28. Februar 2022 ausgesetzt. Der Präsenzunterricht bleibt die Regelform. Eltern haben die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob ihr Kind die Schule besucht oder zu Hause an Aufgaben und Projekten arbeitet und lernt. Schulen werden allen Schülerinnen und Schülern soweit möglich Lernangebote unterbreiten.
Sollten sich Eltern gegen die Präsenz ihres Kindes in der Schule entscheiden, muss das der Schule spätestens am Beginn des Schultages formlos schriftlich mitgeteilt werden. Entscheiden sich Eltern dafür, ihre Kinder aus der Schule zu nehmen, müsseen Sie das für mindestens eine Schulwoche tun. Schülerinnen und Schüler können auch früher als zunächst mitgeteilt wieder am Präsenzunterricht teilnehmen. Das freiwillige Fernbleiben vom Präsenzunterricht nach den Winterferien wird auf dem Zeugnis als entschuldigte Fehlzeit erfasst.
Die Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen sich proaktiv darüber informieren, welche Unterrichtsinhalte während ihrer Abwesenheit vermittelt wurden und damit Gegenstand von Leistungsüberprüfungen sein können. Die von der Schule gestellten Aufgaben müssen erledigt werden. Es besteht kein Anspruch auf den im Handlungsrahmen 2021/22 beschriebenen Distanzunterricht. (Quelle: SenBJF 2. Februar 2022)
Hier können Sie die Hinweise zur ausgesetzten Präsenzpflicht im Überblick ansehen:
220202-praesenz-infobriefBeachten Sie bitte auch das Ergänzungsschreiben der SenBJF vom 01.02.2022 zur ausgesetzten Präsenzpflicht.
220201_ergaenzende_hinweise_praesenzpflichtHier können Sie das Schreiben der SenBJF vom 26.01.2022 mit wichtigen Informationen rund um die Pandemie zum Beginn des nächsten Halbjahres lesen.
2022_01_26_Schreiben-zum-Schulstart-2.-Halbjahr-2022