Elternabend

Es finden zwei Elternabende im Schuljahr statt.
In den Klassenstufen 2-6 zu Beginn des Schuljahres und in Klasse 1 vor den Sommerferien.
Es werden zwei gleichberechtigte Klassenelternsprecher/-innen gewählt. Die beiden Kandidaten/-innen mit den meisten Stimmen sind gewählt.
Für jedes Kind gibt es zwei Stimmen. Wenn nur ein Erziehungsberechtigter anwesend ist, hat dieser damit beide Stimmen. Übt ein Erziehungsberechtigter für mehr als zwei Schülerinnen oder Schüler in derselben Klasse das Erziehungsrecht aus, so kann er für diese höchstens vier Stimmen abgeben (Schulgesetz §89, Absatz 5).
Die Elternversammlung entscheidet, ob sie Stellvertreter/-innen wählen möchte und wenn ja, wie viele. Hierzu gibt es keine gesetzliche Aussage. Der Elternabend und die Wahl ist zu protokollieren. Die Wahlprotokolle müssen bei der Schulleitung abgegeben werden.

Aufgaben der Elternsprecher/ -innen
Die Elternsprecher:innen laden zu mindestens drei Elternversammlungen im Schuljahr in Absprache mit der Klassenleitung ein und schlagen die Tagesordnung vor.
Die Elternsprecher:innen sollten hier Themen aufgreifen, die für alle Eltern von Interesse sind. Referenten und Gäste können dazu eingeladen werden.
Als Vertreter der Klasse nehmen Elternvertreter an den Sitzungen der Gesamtelternvertretung (GEV) teil und berichten anschließend den Eltern ihrer Klasse.
Es werden die Fächer und Fachlehrer/-innen namentlich vorgestellt, anstehende Termine wie Wandertage/ Klassenfahrten, etc.
Zur ersten Elternversammlung im neuen Schuljahr einer neu zusammengesetzten Klasse lädt die Klassenleitung ein. Ansonsten laden immer die Elternsprecher:innen ein – auch zur ersten Elternversammlung im neuen Schuljahr.

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Tag des offenen Klassenzimmers

Wir heißen Sie am 22. September 2022 zwischen 10:10 und 11:45 Uhr in den Klassenzimmern herzlich willkommen.
Um 11 Uhr findet in der Aula eine Informationsveranstaltung statt.

Wir freuen uns auf Sie!